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Häufige Fragen (FAQ)

Geräte

Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
  • Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind - etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar.
  • Diese Beurteilung nehmen die durch uns beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor.
  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem/der Kunden/in abgestimmt. Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
  • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des/der Betreibers/in nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
  • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des/der Betreibers/in entstehen.
Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
  • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der/die Kunde/in eine Mitteilung über die Anpassbarkeit seiner Gasgeräte.
  • Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der/die Eigentümer/in selbst vor.
Kann ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?
  • Ja, das ist möglich.
  • Da diese immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden müssen, erkennt der Installateur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er muss uns dann die Daten des neuen Geräts übermitteln. Dafür ist der QR-Code auf dem Aufkleber über das Smartphone einzuscannen.
Was ist zu tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch ausfällt / nicht ordnungsgemäß läuft?
  • Bitte rufen Sie dazu bei unserem Erdgasbüro an oder senden Sie eine E-Mail. Dort wird Ihnen schnellstmöglich geholfen. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Terminanschreiben.
  • Wenn Sie zur Störungsbeseitigung einen anderen Installateur beauftragen, können Ihre Kosten leider nicht von uns übernommen werden.