Mängelkarte und Rückmeldekarte
Die Mängelkarte wurde ausgestellt, weil unser Erhebungsmonteur einen Mangel am Kundengasgerät festgestellt hat. Mängel müssen, je nachdem wie gravierend sie sind, bei der nächsten Wartung, innerhalb von vier Wochen oder unverzüglich von einem Vertragsinstallateur oder Schornsteinfeger behoben werden. Wurde ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, musste das Kundengasgerät aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Hat der Vertragsinstallateur den Mangel behoben, ist die Rückmeldekarte von ihm auszufüllen und an das Erdgasbüro der Gemeindewerke Grefrath zurückzusenden. Die Rückmeldekarte befindet sich im unteren Teil der Mängelkarte (zum Abtrennen). Bitte beachten Sie: Wenn eine Behebung der Mängel nicht rechtzeitig erfolgt bzw. die Rückmeldekarte nicht in der angegebenen Frist zurückgeschickt wird, kann das Gasgerät nicht angepasst werden. Die Gemeindewerke Grefrath sind dann aus Sicherheitsgründen gezwungen, den entsprechenden Gasanschluss zu sperren.
Formblatt bei Austausch oder Stilllegung des Gasgerätes für den Vertragsinstallateur
Bei Austausch oder Stilllegung eines Gasgerätes ist das u. a. Formular unbedingt vom zuständigen Vertragsinstallateur auszufüllen und an das Erdgasbüro der Gemeindewerke Grefrath zu versenden. Das Formblatt kann per QR-Code auf dem Geräteaufkleber über das Smartphone aufgerufen und ausgefüllt werden.
Inbetriebsetzung Gasanlagen
Wird ein zuvor stillgelegtes bzw. gesperrtes Gasgerät nach der Mängelbeseitigung wieder in Betrieb genommen oder ein neues Gerät in Betrieb gesetzt, muss der zuständige Vertragsinstallateur das Inbetriebsetzungsformblatt ausfüllen. Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.