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Häufige Fragen (FAQ)

Kosten

Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?
  • Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten.
  • Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden zunächst von uns als Netzbetreiber übernommen und später bundesweit auf alle Gasverbraucher/innen durch Anpassung der Netzentgelte umgelegt (dies folgt aus § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)).
  • Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch den/die Geräteeigentümer/in zu tragen.
Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?
  • Der lokale Netzbetreiber, also die Gemeindewerke Grefrath GmbH, ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit gewälzt.
Wird das „neue“ Gas teurer?
  • Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
  • Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
  • Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?
  • Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät.
  • Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 € haben Sie, wenn Sie ein Heizgerät austauschen.
  • Die Bedingungen und die benötigten Formulare finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik „Kostenerstattung“.